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Kredit mit Bürgschaft

Ein Kredit mit Bürgschaft ist eine gute Alternative wenn der Kreditnehmer allein nicht über eine ausreichende Bonität zur Aufnahme eines Darlehens verfügt. Bei einem Kredit mit Bürgschaft wird in den Kreditvertrag eine zusätzliche Person aufgenommen, die zwar keinen Anteil an der ausgeschütteten Geldsumme hat, aber im Falle eines Zahlungsausfalls oder Verzugs für die Schuld des Kreditnehmers einspringen muss.

Folglich wird die Kreditwürdigkeit gesteigert, da fortan für den Kreditgeber zwei Einkommen zur Verfügung stehen. Zusätzlich fließt natürlich auch das pfändbare Vermögen des Kreditnehmers und Bürgen mit den Kredit mit Bürgschaft ein, so dass ebenso zwei pfändbare Vermögen zur Verfügung stehen. Durch diesen Vorteil wird ein Kredit auch dann noch möglich, wenn der Kreditnehmer selber eigentlich über eine zu geringe oder im schlimmsten Fall gar keine Bonität verfügt, jedoch ist auch die Bürgschaft nicht nur mit Vorteilen verbunden.

Während der Kreditnehmer zwar selber enorm durch den Einsatz eines Bürgen profitiert, hat der Bürge fortan eine hohe Bringschuld, von der die Bank im Notfall auch Gebrauch machen wird. Kann der Kreditnehmer, der ja eh schon über eine zu geringe Bonität verfügte, den Ratenzahlungen nicht länger Folge leisten, muss der Bürge die Schuld übernehmen. Dabei ist es irrelevant wie es dem Bürgen selber in diesem Moment finanziell geht, da er für den Kredit genauso haftbar ist, wie auch der Kreditnehmer selber.

Wie findet sich ein Bürge?

Eine Person die gewillt ist dieses Risiko auf sich zu nehmen findet sich häufig nur im Familienkreis. Es muss ein sehr enges und vertrauensvolles Verhältnis zwischen dem Kreditnehmer und seinem Bürgen bestehen, damit dieser gewillt ist sein eigenes Einkommen und Vermögen durch die Bürgschaft „aufs Spiel“ zu setzen. Selbst im Freundeskreis wird im Regelfall kaum oder nur für sehr geringe Summen gebürgt, da auch bei einem hohen Vertrauen zueinander die Bürgschaft einfach ein zu großes Risiko darstellt.

Bei dem Kredit selber können Kreditnehmer durch einen Bürgen mit hoher Bonität nicht selten auch von leicht verbesserten Konditionen profitieren, wobei auch hier der individuelle Fall und die Wahl der Bank entscheidet. Ein Bürge kann im Nachhinein im Übrigen auch nicht mehr aus dem Kreditvertrag aussteigen, bis dieser nicht vollständig eingelöst wurde.

Folglich müssen auch hohe Summen erst vollständig durch den Kreditnehmer und/oder den Bürgen abgezahlt werden, bis der Kreditvertrag tatsächlich seine Gültigkeit verliert. Eine Bürgschaft sollte mit dem betreffenden Bürgen im Vorfeld also genau abgesprochen werden, denn nur so kann der Kredit auch mit der Gewissheit aufgenommen werden, dass sich beide Parteien über ihre Pflichten bewusst sind.