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Kredit kündigen

Kredit kündigen

Es gibt viele Situationen, in denen es notwendig werden kann, einen Kredit zu kündigen. Doch die Kündigung von einem Darlehen hat sehr viel weitreichendere Konsequenzen als beispielsweise die eines Handyvertrags. Es ist deshalb ratsam, dass ein Kreditnehmer, bevor er entsprechend aktiv wird, sich die Konsequenzen bewusstmacht und das Vorhaben genau plant.

Einen Kredit kündigen: Die „klassischen“ Gründe

Beginnen wir damit, wann es Sinn macht, die Kündigung für ein Darlehen zu schreiben. Es existieren vier Gründe, die so häufig ins Feld geführt werden, das sie oft auch als „die klassischen Argumente“ bezeichnet werden:

1. Scheidung:

Ein Partner allein kann beispielsweise das Haus nicht mehr halten. Oder es gibt von beiden Noch-Eheleuten den gemeinschaftlichen Wunsch, einen gemeinsamen Kredit aufzulösen. Möglicherweise gibt es auch eine schriftliche Einigung, was im Falle einer Eheschließung mit einem gemeinsamen Kredit geschehen soll.

2. Sinkende Kreditzinsen:

Wer ein altes Darlehen hat, zahlt mit Sicherheit deutlich zu hohe Zinsen. Eine Umschuldung ist deshalb sinnvoll. Bevor umgeschuldet werden kann, ist der alte Kredit zu kündigen.

3. Wechsel des Arbeitsplatzes:

Ein Jobwechsel kann die Kündigung von einem Darlehen aus mehreren Gründen notwendig machen. Wer mehr verdient, möchte eine Ratenanpassung zu seinen Gunsten und deshalb eine Umschuldung durchführen. Wer weniger verdient, möchte künftig weniger Raten bezahlen. Möglicherweise zieht man auch in eine andere Stadt um und muss sein Haus oder seine Wohnung am alten Wohnort deshalb verkaufen, um in der neuen Heimat ein anderes Dach über dem Kopf bezahlen zu können. Für das ursprüngliche Immobiliendarlehen muss dann eine Kündigung ausgesprochen werden.

4. Das Leben ändert sich deutlich:

Wenn sich die Lebenssituation deutlich ändert, kann es ebenfalls notwendig werden, einen Kredit zu kündigen. Wer beispielsweise heiratet, möchte vielleicht ein Single Darlehen gegen einen gemeinschaftlichen Kredit tauschen. Beim Tod des Partners kann es notwendig werden, den Weg genau in die Gegenrichtung zu gehen. Gerade bei einem langlaufenden Kredit ist die Veränderung der Lebenssituation eine statistische Wahrscheinlichkeit: Damit nicht jedes Mal ein solches Darlehen gekündigt werden muss, bieten viele Banken Kreditmodelle, die sich flexibel anpassen lassen – beispielsweise über hohe Sondertilgungsmöglichkeiten oder optionale Finanzspritzen sowie Ratenpausen. Bei der Planung eines Kredits sollten solche Modelle deshalb ganz oben auf der Liste stehen.

Einen Kredit kündigen: Existiert ein gesetzlicher Kündigungsschutz?

Banken weisen oft daraufhin, dass die Kündigung eines Darlehens selbstverständlich möglich sei – nur eben gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Oft wird deshalb die Frage gestellt, ob es nicht vielleicht einen gesetzlichen Kündigungsschutz für Darlehen gibt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat sich jener angenommen und fünf Szenarien zusammengestellt, bei denen ein Kündigungsschutz besteht:

1. Das Darlehen läuft länger als die Zinsbindung:

Gerade unter den Immobiliendarlehen ist dieses Kreditmodell Standard. Oft existiert der Vorwurf, dass die anfänglich niedrigen Zinsen eigentlich nur „Lockangebote“ seien. Später werde dann die „Rechnung“ in Gestalt deutlich höherer Anschlusszinsen präsentiert. Tatsächlich ist davor aber ein Kündigungsschutz: Während der Zinsbindung darf man nicht kündigen, nach Ablauf von jener laut § 489 Absatz 1 Nr. 1 BGB allerdings mit einer einmonatigen Frist jedoch schon. Aber Vorsicht: Vorher getroffene Vereinbarungen können dieses Recht zur Kündigung aufheben. Dies gilt ebenfalls für alle weiteren Fristen, die hier dargestellt werden.

2. Das Darlehen verfügt über einen variablen Zins:

Viele Darlehesnehmer entscheiden sich gerne für einen Kredit mit variablem Zins, weil er das Versprechen zu bergen scheint, jederzeit in günstigere Angebote zu wechseln. Wem das Spiel mit den variablen Zinsen zu heiß wird, der darf sich über einen Kündigungsschutz freuen: Laut §489 Absatz 2 BGB dürfen solche Kreditmodelle mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.

3. Ein Darlehen hat eine Zinsbindung von mehr als zehn Jahren:

Dieser Fall hat schon für einige Unklarheit gesorgt: Grundsätzlich dürfen Kredite nach zehn Jahren gekündigt werden mit einer Frist von sechs Monaten. Das Problem ist, wie in Unterpunkt 1 schon erwähnt: Während einer laufenden Zinsbindung kann keine Kündigung ausgesprochen werden. Die BaFin hat deshalb unter Bezug auf §489 Absatz 1 Nr. 2 BGB die aktuelle Rechtsanschauung präzisiert: Ein Kündigungsrecht nach zehn Jahren besteht für einen solchen Kredit nicht. Stattdessen darf man zum Ende der Zinsbindung kündigen. Die Kündigungsfrist von sechs Monaten bleibt bestehen.

4. Verbraucherkreditverträge:

Es handelt sich um die Standard-Ratendarlehen, wie sie die meisten Menschen immer wieder aufnehmen. Grundsätzlich gilt: Diese Verträge dürfen gekündigt werden. Wenn nichts Anderes vereinbart ist, so beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Bei vorher definierten Laufzeiten des jeweiligen Kredits, was Standard ist, darf der Darlehensnehmer eine Vorfälligkeitsentschädigung kassieren. Laut § 502 BGB beträgt jene maximal ein Prozent, wenn der Kreditvertrag noch mehr als ein Jahr läuft. Ist die Restlaufzeit schon unter ein Jahr gesunken, so dürfen maximal 0,5 Prozent Vorfälligkeitsentschädigung erhoben werden.

5. Das Darlehen ist über eine Hypothek oder eine Grundschuld gesichert:

Einen Kredit zu kündigen, der über eine Hypothek oder eine Grundschuld gesichert wurde, ist schwer. Eigentlich hat der Gesetzgeber festgelegt, dass ein entsprechender Schritt nicht zulässig ist. Ausnahme sind „außergewöhnliche Umstände“, die einen Verkauf der fraglichen Immobilie notwendig machen. Die Kündigung von einem solchen Kredit wird allerdings teuer: Grundsätzlich darf der Kreditgeber eine Vorfälligkeitsentschädigung kassieren. Bei Immobilienkrediten greift jedoch die „1 Prozent“-Beschränkung. Der Geldgeber darf die Grenze selbst festlegen – entsprechend empfindlich fallen die Strafzahlungen oft aus.

Einen Kredit kündigen: Eine Beispielrechnung zur Vorfälligkeitsentschädigung

Muster Kredit Kündigung

Gesetzt den Fall, eine Person erfüllt sich den Traum vom Neuwagen und nimmt dafür 20.000 Euro Kredit über sieben Jahre auf. Nach dreieinhalb Jahren verbleibt eine Kredit Restschuld von 10.000 Euro. Durch eine Erbschaft hat die Person allerdings das Geld auf der Seite liegen und möchte deshalb den Kredit vorzeitig abbezahlen. Die Bank darf 1 Prozent Vorfälligkeitsentschädigung berechnen – also 100 Euro.

Gesetzt den Fall, die Erbschaft kommt erst nach sechs Jahren und elf Monaten: Die Restschuld würde etwa noch bei 3100 Euro liegen: Die Vorfälligkeitsentschädigung betrüge in diesem Fall entsprechend noch 31 Euro. Es würde Sinn machen, noch einen Monat mit der Kündigung des Darlehens zu warten: Die Restschuld des Darlehens würde auf etwa 2900 Euro fallen, zudem halbiert sich die Vorfälligkeitsentschädigung. Zu bezahlen wären also noch 14,50 Euro. Selbst mit den noch zahlenden Zinsen für den zusätzlichen Monat dürfte die Ersparnis bei rund 15 Euro liegen.

Das Beispiel zeigt zweierlei: Zum einen klingt eine maximale Vorfälligkeitsentschädigung von einem Prozent vergleichbar gering. Tatsächlich kann der Betrag in absoluten Zahlen allerdings sehr hoch sein: Gerade für Umschulden ist dies zu berücksichtigen, weil bei jenen die Strafzahlung praktisch immer geleistet werden muss.

Zum anderen ist das Timing für die Kündigung von einem Kredit sehr wichtig: Insbesondere dann, wenn man nahe an der Grenze zu einem Jahr ist, macht es fast immer Sinn zu warten, damit der reduzierten Vorfälligkeitsentschädigung eine deutliche Ersparnis einhergeht. Die Faustregel lautet: Wer weniger als sechs Monate von der Jahresfrist entfernt ist, sollte mit der Kündigung warten.

Einen Kreditvertrag richtig kündigen

Zum Abschluss geht es um die Frage, wie konkret ein Kredit zu kündigen ist. Generell muss dieser Schritt in schriftlicher Form vollzogen werden. Es ist ratsam, das Schreiben persönlich in der Filiale abzugeben und sich den Empfang quittieren zu lassen oder es über die Post als Einschreiben mit Rückschein zu senden. So kann man sichergehen, dass der Darlehensgeber die Kündigung tatsächlich erhalten hat. Zudem kann man nachweisen, dass man das Darlehen innerhalb der Frist gekündigt hat. Die folgenden Punkte muss ein entsprechendes Schreiben enthalten:

Name, Anschrift und weitere Kontaktdaten des Darlehensnehmers
Name bzw. Bezeichnung (also Sparkasse Köln o.ä.) des Kreditgebers
Datum der Kündigung (nicht gleichbedeutend mit dem Datum des Schreibens!)
Vertrags- bzw. Kreditkontonummer

Folgendes Muster kann helfen:

Adresse des Darlehensnehmers Ort, Datum
Adresse und Bezeichnung des Darlehensgebers

Sehr geehrte Damen und Herren der XXX,

mit dem heutigen Schreiben kündige ich meinen mit Ihnen am XXX (Datum des Abschluss in der Form tt.mm.jjjj) abgeschlossenen Darlehensvertrag fristgerecht zum XXX (Kündigungsdatum). Mein Kredit hat die Vertragsnummer XXX. Die ursprüngliche Kreditsumme belief sich auf XXX.

Mit diesem Schreiben erteile ich Ihnen die Genehmigung zum Lastschrifteinzug, um die verbleibende Darlehenssumme von meinem Konto abzubuchen. Die Kontodaten lauten:
Name Kontoinhaber
IBAN
BIC (bei einem ausländischen Konto)

Ich bitte Sie höflich darum, mir die Kündigung umgehend zu bestätigen. Teilen Sie mir bitte außerdem mit, wie hoch die zu tilgende Restschuld von dem Darlehen ist, wie sich jene zusammensetzt und wann Sie diese abbuchen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Mustermann

Fazit: Nichts überstürzen bei der Kredit Kündigung

Wie vorangegangen Zeilen verdeutlichen, ist es zwar relativ problemlos möglich, einen Kredit zu kündigen. Allerdings benötigt der gesamte Prozess einige Vorbereitung. Ansonsten besteht die Gefahr, dass überaus kostspielige Fehler gemacht werden können. Zu Anfang stehen einige zentrale Recherchearbeiten an: Besteht beispielsweise ein gesetzlicher Kündigungsschutz, der es erlaubt, das Darlehen ohne Strafzahlung zu kündigen? Falls dies nicht der Fall ist, muss sich als nächstes gefragt werden: Ist der Zeitpunkt für eine Darlehenskündigung günstig? Oft würde es Sinn machen, durchaus noch einige Zeit zu warten, um die reduzierte Vorfälligkeitsentschädigung oder den Moment, in dem ein gesetzlicher Kündigungsschutz besteht, zu erreichen. Insbesondere bei Umschuldungen, die nur Sinn machen, wenn die Schulden durch sie reduziert werden, ist die Bedeutung des richtigen Timings kaum zu überschätzen.

Planen Sie Ihre Kredit Kündigung deshalb in Ruhe, lesen Sie alle relevanten Dokumente noch einmal und arbeiten Sie mit einem Taschenrechner, um verschiedene Szenarien zu kalkulieren. Ihr Geldbeutel wird es Ihnen danken.