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Kredit nach der Ausbildung

Ein Kredit nach der Ausbildung ist nur dann möglich, wenn bereits Aussicht auf einen festen Arbeitsplatz besteht. Während der Auszubildende während seiner Ausbildung noch auf einen hohen Kündigungsschutz vertrauen kann, fällt dieser Schutz natürlich nach Ablauf der Ausbildung weg. Folglich befindet sich der Betroffene dann wieder am freien Markt und kann sich entweder für einen neuen Arbeitgeber entscheiden oder beim bisherigen Ausbilder verlängern.

Das ausbildende Unternehmen hingegen hat selbstverständlich keine Pflicht den Azubi nach Beendigung seiner Ausbildung auch zu übernehmen, weshalb ein Kredit nach der Ausbildung im direkten Anschluss an die Abschlussprüfung nur dann möglich ist, wenn bereits ein unterschriebener Arbeitsvertrag vorgelegt werden kann. Ist dies nicht der Fall, kann die Bank nicht automatisch auch davon ausgehen, dass der ausgelernte Azubi direkt einen neuen Arbeitsplatz findet.

Folglich besteht zum aktuellen Zeitpunkt kein Einkommen, auch kann kein Einkommen in Aussicht gestellt werden, wenn eben kein Arbeitsvertrag besteht. Demnach macht ein Kredit nach der Ausbildung nur dann Sinn, wenn der Azubi in seinem Betrieb übernommen wird oder zumindest bereits bei einem neuen Unternehmen angeheuert hat. Dieser Nachweis kann dann dem Kreditgeber vorgelegt werden und wird auch entsprechend anerkannt. Ist dies hingegen nicht der Fall, gilt der Ausgelernte als aktuell arbeitslos und ohne Einkommen.

Keine Anstellung nach der Ausbildung – wie zum Kredit kommen?

Wird der Kredit nach der Ausbildung dringend benötigt lohnt es sich für Ausgelernte im privaten Umfeld nach einem potentiellen Kreditgeber zu suchen. Am ehesten kommen hier sicher die eigenen Eltern in Frage, die sicherlich den eigenen Sohn oder die eigene Tochter auch gern über einen finanziellen Engpass hinweghelfen, sofern sie selber über eine ausreichend stabile finanzielle Lage verfügen.

Anderenfalls können Eltern oder Oma und Opa auch als Bürgschaft beim Kreditgeber eingesetzt werden. Banken kennen das Einkommen des Bürgen in voller Höhe an, ebenso das mögliche pfändbare Vermögen, weshalb ein Kredit dann auch möglich ist, selbst wenn das Einkommen des Kreditnehmers niedrig oder nicht vorhanden ist. Hier entscheiden aber immer der Einzelfall und vor allem die Höhe des Kredits.

Ein kurzer Engpass im kleinen dreistelligen Bereich kann oft auch über eine private Leihe kompensiert werden, größere Anschaffungen hingegen sind nur möglich wenn das eigene Umfeld auch die nötigen finanziellen Mittel aufbringen kann. Ist das nicht der Fall, muss ein Kredit mit Bürgschaft beantragt werden. Dieser sichert den Ausgelernten dann erst einmal ab, jedoch müssen natürlich die Raten regelmäßig beglichen werden, anderenfalls wird automatisch der eingesetzte Bürge von der Bank „zur Kasse“ gebeten.