offizieller Partner von 23 Banken

Ihr Ratgeber

Arbeitslosenkredit ohne Bürgen ohne Schufa

Arbeitslosenkredit ist eine volkstümliche Bezeichnung für ein Darlehen an einen arbeitslosen Kreditnehmer. Als Arbeitslosigkeit definiert ist das Fehlen einer vergüteten Beschäftigung von mehr als fünfzehn Stunden wöchentlich, sofern der Betroffene sich beim Arbeitsamt als arbeitssuchend meldet und grundsätzlich zur Arbeitsaufnahme fähig ist.

Die Schufa sammelt als Kreditsicherungsverein Daten über die Kreditwürdigkeit der Verbraucher. Ein Bürge haftet für die Tilgung eines Darlehens, sobald der eigentliche Kreditnehmer dazu nicht in der Lage ist. Kredite sind mit wenigen Ausnahmen mit einer Schufa-Auskunft und einer Eintragung der Kreditaufnahme in die Schufa-Unterlagen verbunden. Ohne Schufa ist ein Kredit, wenn der Kreditgeber weder eine Schufa-Auskunft einholt noch die Kreditvergabe meldet. Ein Bürge erleichtert die Kreditaufnahme, wenn der Darlehensnehmer über ein geringes Einkommen verfügt.

Wie können Arbeitslose einen schufafreien Kredit ohne Bürgen aufnehmen?

Die verbreitete Kreditaufnahme ohne Schufa über Schweizer Geldinstitute steht Arbeitslosen nicht zur Verfügung, da die eidgenössischen Banken ein deutlich höheres Mindesteinkommen für die Darlehensgenehmigung als deutsche Geldinstitute und zudem ein festes Arbeitsverhältnis voraussetzen. Am einfachsten beantragen Betroffene einen Arbeitslosenkredit ohne Bürgen und ohne Schufa, indem sie im Versandhandel einkaufen und als Zahlungsoption die Ratenzahlung wählen.

Voraussetzung ist allerdings, dass ein Besteller beim Versandhändler als Bestandskunde registriert ist, denn vor der erstmaligen Belieferung auf Rechnung ist das Einholen einer Schufa-Auskunft üblich. Die Meldung einer vereinbarten Ratenzahlung an die Schufa unterbleibt nahezu immer. Des Weiteren bietet sich die Pfandleihe als Arbeitslosenkredit ohne Bürgen und ohne Schufa an, da das zu hinterlegende Pfand als alleinige Kreditsicherheit dient.

Auch die Beleihung einer Lebensversicherung oder einer Rentenversicherung ist als Arbeitslosenkredit ohne Bürgen und ohne Schufa grundsätzlich möglich, da der Kreditnehmer seine eigenen Ansprüche an die Versicherungsgesellschaft beleiht. Ausgenommen sind jedoch staatlich geförderte Versicherungsverträge wie die Riester-Rente, da deren Beleihen zu einem nachträglichen Verlust der Zuschüsse führt.

Wann hilft das Amt?

Den einfachsten Arbeitslosenkredit ohne Bürgen und ohne Schufa vergibt das Jobcenter. Voraussetzung für die Kreditgenehmigung durch das Amt ist, dass der Arbeitslose das Geld für dringend erforderliche Anschaffungen benötigt. Der arbeitslose Empfänger muss für den Jobcenter-Kredit keine Zinsen bezahlen, die Tilgung erfolgt in kleinen Raten mit den nächsten Auszahlungen des Arbeitslosengeldes II. Wer Arbeitslosengeld I ohne Aufstockung durch Hartz IV bezieht, erhält ein Darlehen für die Anschaffung von Haushaltsgeräten nur in Ausnahmefällen.

Für jeden Arbeitslosen möglich ist die Kreditaufnahme über die Arbeitsagentur, wenn das Geld für die Aufnahme einer neuen Arbeitsstelle benötigt wird. Hierbei gilt ein erforderlicher Umzug ebenso als Kreditgrund wie die notwendige Anschaffung eines Gebrauchtwagens, sofern sich der Arbeitsplatz zu den vorgesehenen Arbeitszeiten nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen lässt.