Der Zahnarztbesuch wurde seit Inkrafttreten der neuen Gebührenordnung für Zahnärzte am 01.01.2012 teurer. Die entsprechende Verordnung wurde vom Bundeskabinett beschlossen. Sie regelt die Vergütungen für privatzahnärztliche Leistungen im Rahmen einer Privatversicherung. Gesetzlich versicherten Patienten betrifft die Verordnung dann, wenn aufwendige und über den gesetzlichen Leistungsumfang hinausgehende Zahnleistungen, wie weiße Keramik etwa, erbracht werden.
Beim Zahnarzt wird´s teuer
Fast zwei Drittel der Behandlungskosten müssen Kassenpatienten aus eigenen Mitteln bezahlen. Deshalb trifft auch sie die volle Härte der neuen Gebührenordnung für Zahnärzte. Der gesetzliche Leistungsumfang im Bereich Zahnerhaltung und -Ersatz sieht nur Regelversorgung vor, sodass Vorsorge in Form einer Zahnzusatz Versicherung unabdingbar ist, um die hohen Kosten abzufangen. Je nach Tarif können privaten Zusatzversicherungen bis zu 90 Prozent der Gesamtkosten für eine Zahnbehandlung übernehmen. Das hilft, denn die gesetzliche Krankenkasse zahlt immer denselben Zuschuss für Zahnersatz oder eine Zahnerhaltungsmaßnahme. Aus diesem Grund steht in der Regel in einem Heil- und Kostenplan neben dem Festzuschuss einer Krankenkasse auch der Privatanteil, den die Versicherten aus eigenen Mitteln finanzieren müssen. Und diese Zuzahlung wird ab Inkrafttreten der neuen Gebührenordnung am 01.01.2012 deutlich höher liegen.
Die neue Gebührenordnung für Zahnärzte
Nach Angaben des Gesundheitsministeriums hätte die Honorare für Zahnärztliche Leistungen nur um sechs Prozent steigen würden. Jetzt sind es weit über 20 Prozent. Je nach Schwierigkeitsgrad einer zu erbringenden Leistung können Zahnärzte eigenständig ihren Gebührensatz anheben. Bis zum 3,5fachen Satz darf ein Zahnarzt für seine Leistungen berechnen. Dies wirkt sich deutlich negativ auf den zu zahlenden Eigenanteil eines Versicherten aus, sodass sich viele ohne einer
Zahnzusatz Versicherung den Zahnersatz nicht leisten könnten. Mit dem hohen Berechnungssatz kompensieren die Zahnärzte die hohen Kosten, die ihnen in den letzten Jahren aufgrund der Wirtschaftslage entstanden sind. Und sie berechnen mit hohen Sätzen weiter, befürchten auch die Krankenkassenträger.
Eine Gebührenordnung ist dafür da, um den Patienten und dem Arzt zu helfen und ein Interessenausgleich darzubringen. Jedoch gebührt der größte Gewinn aus der neuen Gebührenordnung den Zahnärzten. Um die hohen Behandlungskosten zu vermeiden, wird den Patienten dringend empfohlen eine Zahnzusatz Versicherung abzuschließen, um auch in Zukunft gut lächeln zu können.