Rürup-Rente als Altersvorsorge!

Die Rürup Rente als Vorsorge - was man beachten sollte.


Als Rürup-Rente wird eine seit 2005 staatlich subventionierte Form der Altersvorsorge bezeichnet.

Ähnlich wie bei der Riester-Rente (bei Rentenbeginn nur 30% Teilauszahlung) gibt es bei der Rürup-Rente kein Kapitalwahlrecht, die angesparte Summe darf nicht in einem Betrag gezahlt werden, sondern wird als Rente ausbezahlt.

Sie können mit der Rüruprente eine Altersvorsorge mit staatlicher Förderung (Steuervorteile über Vorsorgeaufwendungen) aufbauen.

Das Kapital, das sich in einen Rürup-Vertrag eingezahlt wurde, wird bei einer längeren Arbeitslosigkeit bei der Anrechnung von Vermögen nicht berücksichtigt.

Schutz vor Pfändung. Rürup-Verträge können in der Ansparphase nicht gepfändet werden.


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