Kein Prozeßkostenrisiko dank Rechtsschutz-Versicherungsvertrag.
Eine
Rechtsschutzversicherung ist eine Art der Versicherung, bei der die Risiken der Kosten eines Rechtsstreites versichert werden können.
Ohne eine Deckungsbegrenzung oder bis zu der im Vertrag vereinbarten Deckungssumme (i.d.R. 250.000 Euro je
Rechtsschutzfall in der Regel ausreichend für zwei Instanzen) übernehmen die Rechtsschutzversicherer folgende Kosten:
- die gesetzlichen
Anwaltsgebühren des frei wählbaren Rechtsanwaltes,
- Zeugengelder und Honorare für Sachverständige,
- Gerichtskosten,
- Kosten des Gegners, soweit der Versicherte diese übernehmen muss.
Auch eine
Strafkaution - i.d.R. bis zu 50.000 Euro - kann übernommen werden, um den Versicherten vor einem Strafvollzug zu schützen. Geldstrafen und Bußgelder werden jedoch nicht übernommen.
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung im Ausland in Anrpuch nehmen müssen, beispielsweise wegen eines Unfalles empfhiehlt es sich einen professionellen
Übersetzer zu engaieren, da dieser mit der örtlichen Rechtssprechung vertraut sein wird.