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Kredit nach der Probezeit

Der Kredit nach der Probezeit ist tendenziell immer dann kein Problem, wenn sich der Kreditnehmer in ein reguläres Arbeitsverhältnis mit entsprechendem Einkommen begibt. In diesem Fall ist auch ausreichend Bonität seitens des Kreditnehmers vorhanden um das Darlehen bei der Bank seiner Wahl bewilligt zu bekommen. Der Kredit nach der Probezeit ist jedoch nicht mehr möglich, wenn der Kreditnehmer aus der Probezeit nicht in ein Arbeitsverhältnis übernommen, sprich: gekündigt, wurde.

Dann besteht fortan selbstredend kein reguläres Einkommen, weshalb auch keine Kreditwürdigkeit vorhanden ist. Während der Probezeit einen Kredit aufzunehmen ist zudem nicht anzuraten, da eine hohe Unsicherheit über den weiteren Verlauf des Arbeitnehmerverhältnisses besteht, auch führt das bei vielen Banken zu einer Absage. Hingegen ist der Kredit nach der Probezeit vom Zeitpunkt des Antrags gut gewählt, jedoch eben nur, wenn der Arbeitnehmer auch tatsächlich in einen festen Arbeitsvertrag übernommen wurde.

Ist dies nicht der Fall bleibt nur die Möglichkeit einen Bürgen für den eigenen Kredit einzusetzen. Dieser haftet dann für die aufgenommene Schuld des Kreditnehmers gegenüber der Bank und ist damit auch voll haftbar. Ein Bürge haftet sowohl mit seinem eigenen Einkommen, aber auch mit seinem kompletten pfändbaren Vermögen. Daher ist eine legitime Bürgschaft zu finden als Kreditnehmer nur sehr schwierig, jedoch nicht ausgeschlossen.

Nach der Probezeit zum liquiden Darlehen

Das Darlehen selbst wird auch bei einer Bürgschaft vollständig an den Kreditnehmer ausgezahlt, folglich hat der Bürge selber keinen Anspruch auf einen Teil oder gar die komplette Summe des Kredits. Demnach ist die Position des Bürgen tatsächlich nur passiv, bis der Kreditnehmer die fälligen Ratenzahlungen nicht mehr oder zumindest nicht länger in voller Höhe zahlen kann. Ab diesem Zeitpunkt an wendet sich die Bank an den Bürgen, welcher dann auch seine Verpflichtung erfüllen und die Schulden vollständig begleichen muss.

Eine weitere Möglichkeit ist das Darlehen auf privater Basis. Hier wird eine vorher vereinbarte Geldsumme aus dem Freundes- und Bekanntenkreis aufgenommen und zu den im Vorfeld vereinbarten Konditionen wieder zurückgezahlt. Damit ergibt sich für den Kreditnehmer eine relativ angenehme Situation, denn in der Regel sind die privaten Darlehen zinslos, da sie als Freundschaftsleistung angesehen werden.

Ob das Darlehen zinslos ist und wie die weiteren Konditionen aussehen hängt natürlich maßgeblich vom Kreditgeber und dessen Verhältnis zum Kreditnehmer ab. Es entscheidet also der individuelle Fall. Der Weg zu ausländischen Banken lohnt sich im Übrigen ohne bestehenden Arbeitsvertrag nicht, denn diese verzichten maximal auf die Abfrage der Schufa, nicht aber auf Einkommensnachweise zur Sicherung der Bonität.