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Kredit für Teilzeitkräfte

Der Kredit für Teilzeitkräfte ist erst einmal mit ein wenig Sorge für den Kreditnehmer verbunden, denn meist wird generell davon ausgegangen, dass man als Teilzeitkraft gar keinen Kredit in Anspruch nehmen kann. Das ist tendenziell auch kein so falscher Ansatz, denn in der Realität liegen die Einkommen von Teilzeitkräften im unteren Bereich, so dass eine Ratenzahlung nur schwer zusätzlich zum eigenen Lebensunterhalt gestemmt werden kann.

Auch verfügen Teilzeitkräfte nicht zwingend immer über das gleiche Ausmaß beim Kündigungsschutz, wie das bei Vollzeit-Arbeitnehmern der Fall ist. Folglich ergibt sich für die Bank eine Situation, in der der Kreditnehmer nicht als ganz unbedenklich erachtet werden kann. Dennoch ist ein Kredit für Teilzeitkräfte durchaus möglich, denn in erster Linie geht es einer Bank nicht darum wie viel man in der Woche arbeitet, sondern wie viel man bei seiner Arbeit verdient.

Teilzeitkräfte mit einem durchschnittlichen oder gar hohen Einkommen sind bei Banken also ebenso gern gesehene Kunden wie Vollzeit-Kräfte mit dem identischen Lohn. Die Bank muss also beim Kreditnehmer einen ausreichenden finanziellen Spielraum sehen, bei dem die fälligen Ratenzahlungen problemlos fristgerecht und in voller Höhe an die Bank abgezahlt werden können. Nur dann wird ein Kredit auch ausgestellt, wobei zusätzliche Sicherheiten gerade bei höher dotierten Krediten von Vorteil sein können.

Monatliche Verbindlichkeiten geringer als das Einkommen

Der Grundsatz, dass der monatliche Lebensunterhalt finanziell unter dem Einkommen liegt, sollte selbstverständlich sein, da man sich anderenfalls ständig verschulden sollte. Dennoch muss man sich als Kreditnehmer auch selber hinterfragen, ob tatsächlich finanzieller Spielraum für die Abzahlung eines Kredits besteht. Ein Kredit für Teilzeitkräfte ist eine Verpflichtung, die in keinem Fall vernachlässigt werden sollte. „Platzen“ Raten bei der Bank oder werden nicht in voller Höhe gezahlt, kann es schnell zu einer Pfändung des pfändbaren Vermögens kommen.

Das fängt beim eigenen PKW an, kann aber auch über Haushaltsgegenstände ausgetragen werden. Die Bank hat durchaus das Recht einen Computer oder TV zu pfänden, wenn nur so die Schuld ausgeglichen werden kann. Zudem entstehen bei Verzug hohe Mahnkosten die den Kredit insgesamt noch einmal teurer machen würden. Also sollten auch Arbeitnehmer die in Teilzeit arbeiten im Vorfeld einen eigenen Haushaltsplan erarbeiten.

In diesem können die monatlichen Verbindlichkeiten erfasst und dem Einkommen gegenüber gestellt werden. Dabei sieht man als Kreditnehmer schon selber, ob man in der Lage ist die Raten zu zahlen und falls ja, in welcher Höhe diese problemlos beglichen werden können. Die Bank geht ähnlich vor und misst anhand der Ergebnisse ob der Kredit ausgestellt wird oder nicht.