Die Deckungskonzepte in der Hausratsversicherung sind sehr vielzählig und laufen unter Namen wie "Basis", "Plus", "Kompakt", "Komplett", "Top", "Komfort", "Exclusiv" und viele mehr. Die Deckungskonzepte beinhalten unterschiedliche Klauseln, welche den Versicherungsschutz entweder erweitern oder bestimmte vorhandene Ausschlüsse negieren. Meist handelt es sich um Klauseln wie Entschädigungsgrenzen die mit Hilfe von Deckungskonzepten verändert werden. Die Begrenzungen können je nach Anbieter sehr unterschiedlich sein.
Aber Welche Deckungskonzepte gibt es in der Hausratversicherung? Erweiterungen zu Feuer sind zum Beispiel Überspannungsschäden die nicht durch einen direkten Blick verursacht werden, aber auch Sengschäden durch eine umgefallene Kerze oder brennende Zigarette oder Fahrzeuganprall.
Erweiterungen zur Gefahr Leitungswasser sind zum Beispiel eine Versicherung bei auslaufenden Aquarien, Wasserbetten oder wetterbedingten Rückstau zum Beispiel bei starkem Regen. Auch der Medienverlust infolge eines Rohrbruchs kann versichert werden.
Zu den Erweiterungen zu Einbruchsdiebstahl gehört unter anderem der Diebstahl von Hausrat aus dem Auto, allerdings sind Wertsachen und elektronische Geräte sowie Fotoapparate nicht mitversichert. Ebenfalls eine Erweiterung ist die Versicherung gegen einfachen Diebstahl, Fahrraddiebstahl oder Diebstahl aus einem Krankenzimmer.
Welche Deckungskonzepte gibt es in der Hausratversicherung sonst noch?
Zu den allgemeinen Erweiterungen gehören der Unterversicherungsverzicht sowie die Versicherung des beruflichen Hausrats. Darüber hinaus können alle Anlagen zur Sicherung des Hausrates ebenso versichert werden, wie Gegenstände die in einem Schließfach bzw. der Bank gelagert sind. Zudem kann eine Klausel auch die Übernahme von Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit der Wohnung oder des Hauses nach einem Schadensfall sichern. Hier ist die Entschädigungshöhe jedoch entweder zeitlich oder mit einem bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme begrenzt.
Darüber hinaus existieren zahlreiche weitere Gefahren wie: Schäden durch Implosion, Verpuffung, Überschallknall, Schäden durch Innere Unruhen und Streik versichert werden.
Wer in einem Gebiet lebt das häufig von Naturkatastrophen heimgesucht wird, tut gut daran sich gegen Elementarschäden wie Überschwemmung, Erdbeben, Überflutung, Erdrutsch, Schneedruck, Erdsenkung oder Lawinen versichern zu lassen. Allerdings müssen hier meist sehr hohe Selbstbeteiligungskosten in Kauf genommen werden. Da die Naturkatastrophen sich in den letzten Jahren gehäuft haben sind die Versicherer jedoch vorsichtig geworden und versichern ein Gebäude nur dann wenn in den letzten Jahren keine derartigen Schäden aufgetreten sind. Manche Postleitzahlengebiete werden gar von vorneherein aus der Versicherung ausgeschlossen.
Einige Versicherer bieten spezielle Konzepte an, die unter dem Namen Allgefahrendeckung laufen. Alle versicherten Sachen sind in diesem Fall gegen das Verschwinden oder den Verlust jedweder Art versichert. Allerdings ist auch hier meist eine Selbstbeteiligung zu zahlen und eigenen sich eher für sehr hochwertige Haushalte deren Mindestversicherungssumme EUR 150.000 beträgt oder viele Wertsachen beherbergt.